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Finanzierung von Durchführungsplänen

Beiträge für die Aufwertung und bessere Nutzung bestehender und neuer Siedlungen

Durchführungspläne helfen dabei lebendige, sichere und grünen Wohnviertel zu schaffen. Sie sind wichtig, um bestehende Wohnviertel dichter zu bebauen. Sie helfen auch, verlassene Gebiete und Gebäude wieder mit Leben zu füllen. Das Land finanziert die Erstellung dieser Pläne um lebenswerte Wohnviertel zu fördern und den Bodenverbrauch zu reduzieren.

Welche Pläne werden finanziert?

Finanziert werden Durchführungspläne, Wiedergewinnungspläne und Neugestaltungspläne für bestehende und neue Siedlungen.

Was sind die Voraussetzungen für einen Beitrag?

  • Pläne: Neue Durchführungspläne oder vollständige Überarbeitungen bestehender Pläne;
  • Beauftragung: Die Ausarbeitung der Durchführungspläne wird von der Gemeinde vergeben;
  • Grünplan: Für die Durchführungspläne wird ein Grünplan erstellt;
  • Genehmigung: Die Pläne werden gemäß D.L.H. Nr. 6/2023 ausgearbeitet und genehmigt.

! Ausgenommen sind: Änderungen von Plänen, Zonen mit einer Fläche von weniger als 1.000 m² sowie Zonen mit Raumordnungsvereinbarungen.

Wie hoch ist der Beitrag?

Die Höhe des pauschalen Beitrags hängt von der Art und Fläche des Plans ab:

  • Durchführungspläne für Mischgebiete: zwischen 5.000 € und 35.000 €
  • Wiedergewinnungspläne und Neugestaltungspläne: zwischen 7.500 € und 55.000 €

Wann können Beiträge angesucht werden?

  • Die Anträge für Durchführungspläne, welche im Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 genehmigt wurden, können bis 30. Juni 2026 eingereicht werden
  • Dieses Prinzip gilt für alle weiteren Jahre
  • Die Ansuchen (siehe Vorlagen) werden an das Amt für Gemeindenfinanzierung gestellt

Weitere Informationen und Details finden Sie in der “4. Zusatzvereinbarung Gemeindenfinanzierung für 2025”. 


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Letzte Aktualisierung: 14/07/2026