Gemeindeplan Raum und Landschaft
Mit dem Landesgesetz "Raum und Landschaft" wird der Bauleitplan, nach Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft, mit dem Gemeindeplan für Raum und Landschaft ersetzt. Der Gemeindeplan ist ein Planungsinstrument für das gesamte Gemeindegebiet in dem die Gemeinde:
- die Flächen und Trassen ausweist, welche für die wesentlichen Erschließungsanlagen laut Artikel 18 erforderlich sind, und regelt ihre Nutzung die Abgrenzung und Nutzung der einzelnen urbanistischen Gebiete bestimmt und die jeweiligen Bau- und Nutzungsvorschriften erlässt zum Zweck einer umfassenden und einheitlichen oder auf spezifische Gebietsbereiche bezogenen Regelung (zur Förderung der Neugestaltung der Bau- und der städtischen Substanz bestimmter einzelner Gebiete können abweichend vom grundsätzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 10 Metern zwischen den Mauern mit Fensteröffnungen und den Mauern der davorstehenden Gebäude geringere Gebäudeabstände vorgesehen werden, sofern auf jeden Fall die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und die Bindungen von kulturellem und landschaftlichem Interesse eingehalten werden)
- die Freiräume und die öffentlichen Grünflächen ausweist
- festlegt, für welche Teile des Gemeindegebietes ein Baurechtstitel für Neubauten nur nach Genehmigung der Durchführungsplanung erworben werden kann
Für Informationen zur Digitalisierung der Pläne und der jeweiligen Varianten können Sie die entsprechende Dokumentation einsehen.
newPlan online
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Genehmigung des Gemeindeplans
Der Gemeindepan und dessen Änderungen werden laut den Artikeln 53 und 54 des Landesgesetzes für Raum und Landschaft genehmigt
Das B.V.F.-Verfahren
Das B.V.F.-Verfahren wird auf alle bautechnischen und raumplanerischen Eingriffe in den Gewerbegebieten angewandt, für die ein Baurechtstitel erforderlich ist.
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Letzte Aktualisierung: 12/01/2026