Die Stiftung Dolomiti – Dolomiten – Dolomites – Dolomitis UNESCO
Die Stiftung Dolomiten UNESCO ist die Plattform für die gemeinsame Führung des Welterbes.
Am 13. Mai 2010 gründeten fünf Provinz- und zwei Regionalregierungen - die Autonomen Provinzen Bozen-Südtirol und Trient, die Provinz Belluno mit der Region Veneto und die Autonome Region Friuli Venezia-Giulia mit den damals noch vorhandenen Provinzen Udine und Pordenone - die Stiftung Dolomiti – Dolomiten – Dolomites – Dolomitis UNESCO. Der Stiftungssitz liegt in Cortina (BL).
Die Stiftung ist das Instrument für die Zusammenarbeit im Dolomiten UNESCO Welterbe. Sie ist Plattform für die betroffenen Provinzen und Regionen und fördert den Austausch sowie die Abstimmung auf verschiedenen Ebenen.
Mit Hilfe ihrer funktionellen Netzwerke „Geologisches Erbe“, „Landschaftliches Erbe und Schutzgebiete“, „Förderung des nachhaltigen Tourismus“, „Entwicklung, nachhaltiger Tourismus und Mobilität“ und „Bildung und wissenschaftliche Forschung“ setzt sie interregionale Tätigkeiten um. Jedes Netzwerk wird von einem technischen Vertreter einer der Provinzen oder Regionen des Weltebegebietes koordiniert. Die Techniker der anderen Provinzen und Regionen arbeiten in den Netzwerken mit.
Die Stiftung ist weiters Ansprechpartner für das Welterbekomitee und das Umweltministerium in Rom.
Organisation und Instrumente der Stiftung
Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem gesetzlichen Vertreter eines jeden Gründungsmitglieds oder einer von dieser delegierten Person zusammen, die – gegebenenfalls auch aufgrund des ihres institutionellen Auftrags – die Berggebiete des Dolomiten UNESCO Welterbes vertritt. Die Ratsmitglieder bleiben für die Dauer ihres politischen Mandats bzw. der Amtszeit in der Körperschaft, der sie angehören, im Amt. Ein Mitglied des Verwaltungsrates übernimmt die Rolle des Präsidenten.
Dem Verwaltungsrat obliegen alle Befugnisse für die ordentliche und außerordentliche Verwaltung der Stiftung.
Für Südtirol ist jeweils der für die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zuständige Landesrat Mitglied des Verwaltungsrates.
Das Amt des Präsidenten des Verwaltungsrates wird in Rotation für die Dauer von drei Jahren von einem Mitglied des Verwaltungsrates bekleidet. Dabei wird die alphabetische Reihenfolge der Bezeichnungen der betroffenen Berggebiete beachtet: Belluno, Bozen, Pordenone, Trient und Udine.
Als gesetzlicher Vertreter der Stiftung unterzeichnet der Präsident Verträge und Akte der Stiftung und verfügt auch über die Zahlungen der Stiftung. Außerdem hat er die Oberaufsicht über die Verwaltung und ist zusammen mit dem Direktor dafür verantwortlich, dass die Beschlüsse des Verwaltungsrats ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Die Gründungsmitglieder ernennen mindestens einen und höchstens drei Revisoren. Auch sie bleiben für drei Jahre im Amt. Ihre Aufgabe ist es, die Verwaltung der Stiftung zu kontrollieren und einen Bericht zum Haushaltsvoranschlag und zum Jahresabschluss zu erstellen. Außerdem beraten sie den Verwaltungsrat in finanziellen Angelegenheiten.
Die Versammlung der Fördermitglieder besteht aus den Gründungsmitgliedern und den vom Verwaltungsrat der Stiftung anerkannten Fördermitgliedern. Dabei kann es sich um natürliche oder juristische, öffentliche oder private Personen handeln. Die Anerkennung als Fördermitglied sieht einen jährlichen Mitgliedsbeitrag vor, der in Form von Geld- oder Sachleistungen geleistet werden kann.
Die Versammlung der Fördermitglieder dient zur Einbeziehung der Bevölkerung. Der Präsident der Stiftung beruft mindestens einmal im Jahr die Versammlung ein, um über Themen, die das Dolomiten UNESCO Welterbe betreffen, zu informieren und sich auszutauschen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular für die Anerkennung als Fördermitglied sind auf der Homepage der Stiftung Dolomiten UNESCO einsehbar.
Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Er und wird vom Verwaltungsrat eingesetzt und bleibt drei Jahre im Amt.
Der Wissenschaftliche Beirat berät in fachlichen und wissenschaftlichen Fragen und verfasst Gutachten zu Themen, die in die Zuständigkeit der Stiftung fallen.
Der Direktor der Stiftung wird vom Verwaltungsrat für drei Jahre eingesetzt. Er arbeitet im Sekretariat der Stiftung und hat dort eigene Mitarbeiter.
Der Direktor sorgt für die Umsetzung der Vorgaben und Ziele, die der Verwaltungsrat für die Stiftung festgelegt hat.
Das Technische Komitee ist ein informelles Organ der Stiftung und setzt sich aus den technischen Vertretern der Verwaltungen der Gründungsmitglieder zusammen. Das Technische Komitee berät den Verwaltungsrat bei allen Entscheidungen.
Seine Mitglieder sind Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik, sind in den funktionellen Netzwerken der Stiftung vertreten und koordinieren die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Dolomiten UNESCO Welterbe im eigenen Gebiet.
Für Südtirol sind die in der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zuständigen Techniker Mitglied des Technischen Komitees.
Alle nötigen Informationen zum Logo des Dolomiten UNESCO Welterbes sind auf der Homepage der Stiftung Dolomiten UNESCO einsehbar.
Anfang 2016 wurde die Gemeinsame Führungsstrategie für das Dolomiten UNESCO Welterbegebiet erstellt. Sie beinhaltet auch die Gemeinsame Strategie für den Tourismus. Beides waren Auflagen des Welterbekomitees für die Aufnahme der Dolomiten in die Welterbeliste 2009.
Die Gemeinsame Führungsstrategie ist die Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Welterbestätte und wurde in Südtirol mit Beschluss der Landesregierung genehmigt.
Die Strategie beinhaltet die Ergebnisse verschiedener Grundlagenstudien.
Im Sommer 2015 fanden im gesamten Welterbegebiet elf Treffen statt, bei denen Vertreter der Landesverwaltungen, der Gemeinden, des Tourismussektors, der Landwirtschaft, der Alpinen Vereine, des Umweltschutzes u. a. m. ihre Ideen und Vorschläge einbringen konnten. Auch die Ergebnisse dieser Diskussionsreihe „Dolomiten 2040“ flossen in die Strategie ein.
In der Gemeinsamen Führungsstrategie ist die Vision, auf deren Realisierung gemeinsam hingearbeitet wird, definiert:
„Eine sich des außergewöhnlichen, universellen Wertes [des Dolomiten UNESCO Welterbegebietes] bewusste Gemeinschaft, die sich dafür einsetzt, diese den zukünftigen Generationen zu übermitteln. Ein gemeinsames Welterbe, für dessen Erhaltung und nachhaltige Entwicklung sich alle, Bevölkerung und Gäste, verantwortlich fühlen.“
Dieses Ziel soll ausgehend von den vier Schlüsselthemen „Erbe“, „Erfahrung“, „Gemeinschaft“ und „System“ erreicht werden. Jedem Schlüsselthema sind spezifische Ziele und strategische Linien zugeordnet. Für die strategischen Linien werden konkrete Maßnahmen angeführt.
Die Gemeinsame Führungsstrategie ist ein dynamischer Prozess: zukünftige Maßnahmen, die im Einklang mit den Zielen und strategischen Linien der Strategie sind, werden fortlaufend eingearbeitet.