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Verträglichkeitsprüfung

Gemäß Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sind alle Projekte und Pläne, die ein Natura-2000-Gebiet betreffen, einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Dabei werden deren Auswirkungen auf die Natura-2000-Schutzgüter (Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten) geprüft. Bei erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet und/oder dessen Schutzgüter kann das Vorhaben nur in bestimmten Fällen umgesetzt werden. Diese sind in Artikel 6, Absatz 3 und 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, in der Folge FFH-Richtlinie, aufgelistet.

In Erfüllung des Artikels 6 der FFH-Richtlinie hat die Autonome Provinz Bozen im Naturschutzgesetz (Artikel 22) einen entsprechenden Passus eingebaut. Für alle Pläne, Projekte, Programme, Eingriffe und Aktivitäten, die ein Natura-2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten, muss eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Verträglichkeitsprüfung erfolgt im Zuge des vorgesehenen Genehmigungsverfahrens. Sie erfordert somit kein eigenes Verwaltungsverfahren.

Die staatlichen Leitlinien wurden am 28. Dezember 2019 im Amtsblatt der Italienischen Republik veröffentlicht. Sie sind in enger Absprachen mit der Europäischen Kommission verfasst worden. Die Verträglichkeitsprüfung ist gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie für alle Vorhaben in Natura-2000-Gebieten vorgesehen. Im Rahmen eines Screening werden eingereichte Vorhaben auf ihren Umfang und mögliche Auswirkungen geprüft:

  • Bei Vorhaben ohne erhebliche Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet wird die Verträglichkeitsprüfung mit dem Screening-Verfahren abgeschlossen.
  • Alle anderen Vorhaben werden einer vertiefenden Verträglichkeitsprüfung unterzogen, um die Schutzgüter vor jeglichen negativen Auswirkungen zu bewahren. Sind negative Auswirkungen nicht ausgeschlossen, kann ein Vorhaben nur in bestimmten Fällen genehmigt werden (Artikel 6 Absatz 4 der FFH-Richtlinie).

Die Landesregierung wendet die staatlichen Leitlinien an, die ins Deutsche übersetzt wurden:

Die Unterlagen zur Durchführung der Verträglichkeitsprüfung sind der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zu mitteln. Außerdem muss der Anhang F ausgefüllt und beigelegt werden.

Um die Verträglichkeitsprüfung den Zielen entsprechend durchführen zu können, verweisen wir auf:

Alle Daten zum 4. nationalen Bericht der Mitgliedsstaaten können auf der Internetseite Central Data Repository dell'Agenzia Europea dell'Ambiente (AEA) heruntergeladen werden. Die Zusammenfassung zum Erhaltungszustand der einzelnen Arten und Lebensräume in Italien geht aus dem aktuellen Bericht der Europäischen Kommission hervor:

Nachstehend werden alle Natura-2000-Verträglichkeitsgutachten des laufenden Jahres veröffentlicht. Die Suche erfolgt nach Jahr, Gemeinde (deutscher oder italienscher Name) oder Natura-2000-Gebietskodex. Die Kodizes der einzelnen Gebiete sind auf der Seite Natura-2000-Gebiete in Südtirol angeführt.

Wo finden Sie die durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen?

Sie können gezielt nach einer Verträglichkeitsprüfung suchen, indem Sie im Suchfilter entsprechende Schlagwörter eingeben (z.B. im Titel vorhandene Schlagwörter, Gemeinde, Kodex des betroffenen Natura-2000-Gebietes, Jahr).

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Letzte Aktualisierung: 14/01/2026