Magerwiesen und Niedermoorwiesen
Definition
Magerwiesen und Niedermoorwiesen sind auf Standorten mit niedrigem Nährstoffniveau (keine Düngung) und geringer Nutzungshäufigkeit entstanden (sie werden jedes Jahr oder alle zwei Jahre gemäht).
Aufgrund der fehlenden Düngung und, im Fall der Niedermoorwiesen, der hohen Bodenfeuchtigkeit hat sich im Lauf der Jahrhunderte eine charakteristische Flora entwickelt, die an die Nährstoffarmut dieser Böden angepasst ist. Die Artenzahl liegt normalerweise zwischen 30 und 80 Pflanzenarten.
Ziel
Aus naturkundlicher Sicht kommt diesen Lebensräumen allein schon wegen ihrer botanischen und faunistischen Artenvielfalt große Bedeutung zu. Diese wertvollen Wiesen sind durch Nutzungsaufgabe oder Intensivierung stark gefährdet.
Für die Erhaltung der Magerwiesen und Niedermoorwiesen ist die traditionelle extensive Nutzung beizubehalten und auf eine Intensivierung durch erhöhte Nutzungshäufigkeit, Meliorierung und/oder Düngung zu verzichten.
Zugangsvoraussetzungen
Die Fläche muss die floristische Zusammensetzung einer Magerwiese bzw. einer Niedermoorwiese aufweisen.
Die prämienberechtigte Fläche wird vor dem Erstansuchen festgestellt; der Begünstigte muss aber dafür sorgen, dass die Flächen, für welche die Prämie beantragt wird, den Charakter einer Magerwiese oder einer Niedermoorwiese für mindestens 5 Jahre beibehalten.
Die Zugangsvoraussetzungen werden jährlich auf 5% der Prämienflächen kontrolliert.
Verpflichtungen
- Verzicht auf Erdbewegungen und auf jeglichen sonstigen Eingriff*
- Verzicht auf die Ausbringung von Düngemitteln jeglicher Art
- Verzicht auf das Anlegen neuer sowie auf die Reaktivierung bestehender Drainagen
- Mahd mindestens alle 2 Jahre mit Abtransport des Mähgutes
- Mahd nach dem 15. Juli *
*Ausnahmen sind in Absprache mit der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung und in Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen möglich.
Die Einhaltung der Verpflichtungen wird jedes Jahr auf 5% der Prämienflächen kontrolliert.
Bewirtschaftungsempfehlungen
Um zu gewährleisten, dass die floristische Zusammensetzung der Magerwiesen und Niedermoorwiesen erhalten bleibt ist es entscheidend, die an die Gewährung der Prämie gekoppelten Verpflichtungen einzuhalten.
Zudem muss auf eine Beweidung im Frühling und Frühsommer unbedingt verzichtet werden, da diese die typischen Weidearten fördert und die sensiblen Wiesenarten verdrängt. Lediglich eine extensive Nachweide ab Ende August kann toleriert werden, da sie den Charakter der Wiesenbestände nicht wesentlich beeinträchtigt.