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Schutz der Fauna

Feuersalamander (Archiv Amt für Natur, Foto Edith Bucher, 2012)
Feuersalamander (Archiv Amt für Natur, Foto Edith Bucher, 2012)

Um Tierarten langfristig zu schützen, müssen ihre natürlichen Lebensräume bewahrt sowie spezifische Artenschutz-Maßnahmen ergriffen werden.

Es gelten die Europäischen Richtlinien, die auf staatlicher und Landes-Ebene umgesetzt wurden:

Auf Landesebene gilt zudem das Landesgesetz Nr. 6/2010, das sogenannte Naturschutzgesetz. Außerdem sind die Vorgaben des Rahmengesetzes über Schutzgebiete (Gesetz Nr. 394/1991) zu berücksichtigen.

Für die Fauna gelten somit die folgenden Schutzbestimmungen:

  • allgemeiner Schutz aller in Südtirol natürlich verbreiteten, wildlebenden Tiere
  • Verbot des Handels mit Wildtieren
  • Verbot der Ansiedlung von gebietsfremden Tieren in der freien Natur
  • Tierarten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet sind, haben einen besonderen Schutzstatus. Als besonders geschützt gelten auch Tiere, die in Naturdenkmälern, geschützten Biotopen, Naturparks und im Nationalpark Stilfserjoch vorkommen. Es ist verboten, diese Tiere zu fangen, zu stören, zu töten, zu verletzen oder deren Eier zu entfernen. Weiters ist es untersagt, deren Nistplätze, Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu verändern oder zu zerstören. 
  • Unbeschadet bleiben die Vorschriften für die Jagd und die Fischerei.

In Ausnahmefällen kann für bestimmte Zwecke - trotz der obgenannten Verbote - um eine Fangerlaubnis angefragt werden.

Natura 2000 Arten

In Südtirol vorkommende Natura-2000-Arten

Mauereidechse (Archiv Amt für Natur, Foto Edith Bucher, 2023)
Mauereidechse (Archiv Amt für Natur, Foto Edith Bucher, 2023)

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