Finanzierung des Gemeindeentwicklungsprogramms
- Übergemeindliche Sachbereiche: Die Ausarbeitung des Programms umfasst Sachbereiche, welche weitgehend eine übergemeindliche Behandlung erfordern, z.B. Mobilität und Landschaft. Die Zusammenarbeit von mehreren Gemeinden ist deshalb wichtig und sinnvoll.
- Finanzierung von Zusammenarbeit: Deshalb wurde beschlossen die Gemeinden, die das Programm gemeinsam ausarbeiten, mit einer Finanzierung zu unterstützen.
- Voraussetzungen: Für die Gewährung der Finanzierung ist die Regelung der "Zusatzvereinbarung für die Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit in der Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms" zu beachten (siehe unten).
Dokumentation zur Finanzierung
In den folgenden Dokumenten finden Sie genaue Anleitungen zum Erhalt der Finanzierung des Programms.
Neu seit Juli 2025: Die Frist von 36 Monaten für die Einleitung des Verfahrens zur Genehmigung des Programms ist aufgehoben. Dies gilt auch für Beiträge, die bereits gewährt bzw. angesucht worden sind.
Es ist eine neue Einreichfrist für die Ansuchen zur Beitragsgewährung eingeführt: Die Ansuchen müssen innerhalb 30. Juni 2026 eingereicht werden.
- Zusatzvereinbarung Gemeindenfinanzierung 2025 - neue Frist
- Zusatzvereinbarung Gemeindenfinanzierung 2022 - alle Gemeinden
- Zusatzvereinbarung Gemeindenfinanzierung 2022 - Pilotgemeinden
- Rundschreiben zur Finanzierung des Gemeindeentwicklungsprogramms 2022
- Vorlage: Beschluss des Gemeinderats - Vereinbarung
- Voralge: Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Gemeinden
- Vorlage: Beschluss des Gemeinderates zur Zusammenarbeit
Dienst im Bürgernetz für das Ansuchen um Finanzierung
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