Investitionen
Investitionen über den nationalen GAP-Strategieplan 2023-2027
Die Europäische Union unterstützt Projekte zur umweltgerechten, nachhaltigen Entwicklung sowie zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt.
Die Maßnahme SRD04 (Nicht-produktive Investitionen – Aufwertungen der ökologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen in Agrarlandschaften) finanziert Projekte zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen und deren Vernetzung in Natura-2000-Gebieten oder anderen Gebieten mit hohem Naturwert. Anhand der genehmigen Natura-2000-Managementpläne und Erhaltungsmaßnahmen werden Maßnahmen geplant und in Zusammenarbeit mit Forstbehörde und Grundeigentümern in Eigenregie umgesetzt.
Förderziel
Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Erhaltung und die Aufwertung der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen auf landwirtschaftlich genutzten oder ungenutzten Flächen sowie deren Vernetzung.
Zulassungskriterien
Das Vorhaben muss zugunsten von Natura-2000-Arten und -Lebensräumen oder Lebensräumen von Natura-2000-Arten sein und in Form eines Projektes beim Amt für Bergwirtschaft eingereicht werden.
Auswahlkriterien
Die Projekte werden anhand von Auswahlkriterien bewertet, die auf der Homepage der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung veröffentlicht werden. Anhand der Bewertung wird eine Rangliste erstellt und die zur Förderung zugelassenen Projekte ausgewählt.
Begünstigte
Autonome Provinz Bozen: Arbeiten in Eigenregie in Zusammenarbeit mit der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung und den betroffenen Grundeigentümern.
Fördermaßnahmen
Aufwertungsmaßnahmen für Natura-2000-Lebensräume und -arten wie beispielsweise die:
- Lebensraumaufwertungen für Natura-2000-Arten durch Strukturverbesserungen;
- gezielten Entstrauchungen von Trockenrasen mit nachfolgender Ziegenweide;
- Aufwertungsmaßnahmen von Feuchtlebensräume durch Entfernung von konkurrierenden Pflanzen
- Wiederaufnahme von extensiv bewirtschafteten Wieden und Weiden durch Entbuschung und Entstrauchung;
- Eindämmung von invasiven gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten.
Maßnahmen für die Vernetzung von Natura-2000-Lebensräumen und -Arten wie beispielsweise die:
- Schaffung von Hecken und anderen Flurgehölzen;
- Schaffung und/oder Wiederherstellung von typischen Landschaftselementen wie Tümpel, Teiche, Feuchtlebensräume, Trockenmauern usw.;
Maßnahmen zugunsten von Natura-2000-Arten wie beispielsweise die:
- Beseitigung von Stacheldrahtzäunen;
- unterirdische Verlegung von Freileitungen, Sicherung von Mittel- und Hoch-Spannungsmasten und Leitungen für die Avifauna.
Art und Ausmaß der Beihilfe
Verlustbeiträge bis zu 100% der anerkannten Kosten.