Wohnungen mit Preisbidung
Wohnungen im Sinne des Art. 40 des L.G. 9/2018
Viele Gemeinden stehen vor der Herausforderung, ausreichend leistbaren Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu schaffen. Das Modell des Wohnens mit Preisbindung bietet hierfür eine wirkungsvolle und zukunftsorientierte Lösung. Unser Anliegen ist es, den Gemeinden das notwendige Wissen und konkrete Beispiele mitzugeben, damit sie dieses Instrument selbstbewusst einsetzen und aktiv zur Schaffung von leistbarem Wohnraum beitragen können.“
Kernpunkt des Wohnens mit Preisbindung ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller: Nach deren Unterzeichnung erhält der Antragsteller die Baugenehmigung für die Errichtung der Wohnungen mit Preisbindung, die 60 Prozent des gesamten Bauvolumens ausmachen müssen: Der Bauträger verpflichtet sich, davon mindestens 40 Prozent Wohnraum für den geförderten Wohnbau und 20 Prozent für Ansässige zu realisieren. Die Preisbindung ist für 20 Jahre aufrecht. Auch nach dem Ablauf dieser Zeit bleibt das Wohnen für Ansässige als Bindung aufrecht.
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Letzte Aktualisierung: 16/06/2026