Landesbeirat für Baukultur und Landschaft
Der Landesbeirat für Baukultur und Landschaft bietet den öffentlichen Verwaltungen und privaten Bauherren fachliche Unterstützung bei der Bewertung verschiedenster Bauvorhaben in den Bereichen Landschaft und Raumplanung.
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Mitglieder des Beirates
- Architekt Conradin Clavuot (Chur/Schweiz),
- Architektin Carla Lo (Wien/Österreich)
- Architekt Gordian Blumenthal (Ilanz/Schweiz)
Ersatzmitglieder
- Architekt Nicola Baserga (Minusio/Schweiz),
- Architektin Geli Salzmann (Dornbirn/Österreich)
- Architekt Ramun Capaul (Lumbrein/Schweiz).
Ziele und Aufgaben des Beirates
Der Landesbeirat für Baukultur und Landschaft bietet den öffentlichen Verwaltungen und privaten Bauherren fachliche Unterstützung bei der Bewertung verschiedenster Bauvorhaben in den Bereichen Landschaft und Raumplanung.
Sein institutionelles Ziel ist die Aufwertung der Landschaft und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für ortsgerechtes und landschaftsbezogenes Bauen.
Er hat grundsätzlich eine beratende Funktion und ist als Serviceleistung der Landesverwaltung für den privaten und öffentlichen Bauwerber sowie für die Genehmigungsbehörde auf Gemeinde- und Landesebene konzipiert. Der Landesbeirat für Baukultur und Landschaft ist ein hochkarätiges Fachgremium, mit drei internationalen anerkannten Experten aus der Schweiz, Österreich und Italien. Die Beratungen erfolgen durch Lokalaugenscheine vor Ort und Folgeberatungen im Haus, und die erstellten Gutachten gelten als Anregung für die Weiterentwicklung der Projekte. Die Anfrage um Beratung ist kostenlos.
Für die Ausweisung im Gemeindeplan von Tourismuszonen außerhalb der Siedlungsgebiete oder mit Baumassendichte von mehr als 3m³/m² ist die Gemeinde lt. Art. 34, Abs. 5 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ verpflichtet, vor der Ausweisung beim Landesbeirat für Baukultur und Landschaft eine bindende Stellungnahme zur Baumassenverteilung einzuholen.
Der Landesbeirat wurde im Art. 6 des Landesgesetz Nr. 9 vom 10. Juli 2018 „Raum und Landschaft“ gesetzlich verankert.
Die Aufgaben des Landesbeirates können wie folgt zusammengefasst werden:
- Begutachtung von öffentlichen und privaten Bauvorhaben,
- Baugespräche für eine gemeinsame Lösungsfindung.
- Bewertung von Freiräumen und Einbettung in die Landschaft, Übergang zwischen öffentlichen und privaten Räumen,
- Vorschlag von Alternativlösungen, um die architektonische Qualität zu verbessern.
- Erteilung einer bindenden Stellungnahme lt. Art. 34, Abs. 5 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“.
Jedes Projekt hat seine eigenen Erfordernisse und jeder Bauplatz seine besonderen Merkmale. Jede Bauaufgabe wird daher vom Landesbeirat einzeln analysiert und bewertet. Es gibt allerdings eine Reihe von Aspekten, die besonders wichtig sind und in der Projektbewertung miteinfließen:
- Ortsentwicklung und Vermeidung von Zersiedelung: Bestehende Bebauungsgebiete sollen verdichtet werden, um eine weitere Zersiedelung zu vermeiden.
- Einbindung in den natürlichen und in den gebauten Kontext: Eine ortsbezogene, gute Planung zeichnet sich durch möglichst geringe Geländeveränderungen aus – wenige Mauern und geringe Aufschüttungen.
- Proportionen, Volumen und Maßstäblichkeit der Baukörper: Die Größe des Baukörpers ist abgestimmt auf die Grundstücksform und die Gebäude der Nachbarschaft.
- Erschließung von Grundstücken: Die Erschließung erfolgt mit möglichst geringem Flächenverbrauch.
- Raumbildungen, Außenräume: Auf die Gestaltung und Qualität der Außenräume zwischen den Baukörpern ist besonders zu achten.
- Materialwahl: Es werden möglichst ortsbezogene Materialien in zeitgenössischer Interpretation verwendet.
- Formale Gestaltung: Einfache, klare Grundformen mit Bezug zur Bautradition sind wahllos zusammen gewürfelten Stilelementen oder spektakulären Kontrastbauen vorzuziehen.
Organisation und Beratung
Der Landesbeirat tagt grundsätzlich alle zwei Monate. Die erste Beratung besteht in einem Lokalaugenschein gemeinsam mit dem Bauherrn, dem Planer, der Gemeinde und den zuständigen Ämtern.
Ein Mitarbeiter des Amts für Landschafts- und Gemeindeplanung nimmt teil, um Informationen zu den Bau- und Landschaftsvorschriften zu geben. Innerhalb von 30 Tagen gibt der Beirat eine verbindliche Stellungnahme gemäß L.G. Nr. 9/2018, Art. 34, Absatz 5, ab.
Wir empfehlen, die Beratung bereits in der frühen Projektphase in Anspruch zu nehmen, um hilfreiche Hinweise zum Projekt und zur Einbettung in die Landschaft zu erhalten und so die Kosten für den Bauherrn zu reduzieren.
Beratungstermine 2026
Privatpersonen und öffentliche Verwaltungen können an folgenden Terminen eine Beratung anfordern:
- 05. und 06. Februar (Abgabe Unterlagen bis spätestens 15. Januar 2026) - ausgebucht
- 09. und 10. April (Abgabe Unterlagen bis spätestens 19. März 2026) - ausgebucht
- 11. und 12. Juni (Abgabe Unterlagen bis spätestens 21. Mai 2026)
- 03. und 04. September (Abgabe Unterlagen bis spätestens 13. August 2026)
- 29. und 30. Oktober (Abgabe Unterlagen bis spätestens 08. Oktober 2026)
- 19. und 20. November (Abgabe Unterlagen bis spätestens 02. November 2026)
Wichtig: Die Stellungnahme hat keinen Einfluss auf Zuständigkeiten, Rollen der Entscheidungsorgane und Genehmigungsverfahren. Diese bleiben unverändert und weiterhin gültig.
Anfrage um Beratung
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an das Amt für Landschafts- und Gemeindeplanung: E-Mail. Wir ersuchen Sie freundlich uns anzurufen, bevor Sie uns die Planungsunterlagen schicken.
Projektunterlagen für den Landesbeirat für Baukultur und Landschaft.
Tätitgkeitsberichte des Landesbeirat für Baukultur und Landschaft
Mit Landschaft bauen - Landesbeirat für Baukultur und Landschaft 2020 - 2025
Dieser Bericht über die Tätigkeit zwischen 2020 - 2025 stellt eine Auswahl bedeutender Projekte vor, die vom Landesbeirat für Baukultur und Landschaft einer Begutachtung unterzogen wurden.
DownloadSachverständige für Baukultur
Mit Gesetz Nr. 9/2018 ist der Sachverständige für Baukultur Mitglied der Gemeindekommission für Raum und Landschaft. Er ist vom Gemeinderat gewählt und für die Dauer der Amtsperiode bestellt.
Seine Aufgabe ist die Unterstützung der Gemeinde im Bereich Baukultur.
Bewertungskriterien der Baukultur in Südtirol:
- Ortsentwicklung und Vermeidung von Zersiedelung.
- Einbindung in den natürlichen und in den gebauten Kontext mit geringen Geländeveränderungen und Aufschüttungen.
- Proportionen, Volumen und Maßstäblichkeit der Baukörper in Bezug auf Grundstücksform und umliegenden Gebäuden.
- Erschließung von Grundstücken mit möglichst geringem Flächenverbrauch.
- Gestaltung und Qualität der Außenräume und den Baukörpern.
- Ortsbezogene Materialien in zeitgenössischer Interpretation.
- Formale Gestaltung aus einfachen, klaren Grundformen mit Bezug zur Bautradition.
Baukultur ist...
"Die Landschaft Südtirols verändert sich ständig. Dies kann mit Umsicht aber auch mutig erfolgen, solange die Quantität gegenüber der Qualität nicht überhandnimmt.
Baukultur bezeichnet unsere gebaute Umgebung in ihrer Gesamtheit: die Qualität der Gebäude zusammen mit dem Ortsbild der Städte und Dörfer sowie den touristischen, industriellen und gewerblichen Einrichtungen. Jegliche Änderung soll dieser Gesamtheit Qualitäten hinzufügen - auf mittlere und auf lange Sicht.
Der Landesbeirat misst der Qualität aller Orte die gleiche Bedeutung bei, wobei Architektur oder andere Eingriffe immer auch mit besonderem Augenmerk auf die Landschaft erfolgen sollen, egal ob sie natürlich, kultiviert oder bebaut ist".
Zitate von Lilli Lička, Sebastiano Brandolini, Conradin Clavuot, Mitglieder des Landesbeirats für Baukultur und Landschaft, Mai 2021.
Obligatorische Fortbildung für alle in den Verzeichnissen eingetragenen Sachverständigen für Raumordnung, Natur, Landschaft, Baukultur, Wirtschaft, Soziales, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften und Naturgefahren und alle Interessierten.
Landesbeirat für Baukultur und Landschaft - Fortbildung 08.04.2022
Martina Pecher
Ansprechpartnerin
Tel. 0471 417847 / 0471 419832
Täglich vom 9:00 Uhr bis 11:00.
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Letzte Aktualisierung: 16/02/2026