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Moore und Auwälder

Biotop und Natura-2000-Gebiet Wölflmoor, Deutschnofen (Archiv Amt für Natur, Foto Martin Mair, 2014)
Biotop und Natura-2000-Gebiet Wölflmoor, Deutschnofen (Archiv Amt für Natur, Foto Martin Mair, 2014)

Definition

Feuchtflächen, insbesondere Moore, sind Standorte vieler seltener und vom Aussterben bedrohter Arten, die an extreme ökologische Bedingungen (Nährstoffarmut, Dauernässe) angepasst sind. In den von Monokulturen geprägten Talsohlenbereichen bilden die Auwaldreste die letzten Refugien und Trittsteinbiotope für viele Tier- und Pflanzenarten.

Ziel

Die Feuchtgebiete reagieren empfindlich auf Viehtritt und Eutrophierung.

Durch Beweidung wird die Vegetation beschädigt oder zerstört, außerdem werden Quellen und andere von den Mooren gespeiste Gewässer verschmutzt. In der Folge verschwinden seltene Feuchtpflanzen.

Um diese Lebensräume zu erhalten bzw. ihren Zustand zu verbessern, sind Störungen jeglicher Art - vor allem aber Dränagen und Beweidung - zu vermeiden.

Biotop und Natura-2000-Gebiet Schludernser Au (Archiv Amt für Natur, Foto Ulrike Gamper, 2021)
Biotop und Natura-2000-Gebiet Schludernser Au (Archiv Amt für Natur, Foto Ulrike Gamper, 2021)

Zugangsvoraussetzungen

Auf der Fläche muss die typische Moor- bzw. Auwaldvegetation vorhanden sein. Falls die Flächen an Weiden grenzen müssen sie während der gesamten Zeit, in der diese beweidet werden, eingezäunt sein.

Die prämienberechtigte Fläche wird vor dem Erstansuchen festgestellt; der Begünstigte muss aber dafür sorgen, dass die Flächen, für welche die Prämie beantragt wird, den Charakter eines intakten Moores oder Auwaldes für mindestens 5 Jahre beibehalten.

Die Zugangsvoraussetzungen werden jährlich auf 5% der Prämienflächen kontrolliert.

Hochmoor Rasner Möser, Rasen-Antholz (Archiv Amt für Natur, 2005)
Hochmoor Rasner Möser, Rasen-Antholz (Archiv Amt für Natur, 2005)

Verpflichtungen

  • Verzicht auf Beweidung
  • Verzicht auf Mahd
  • Verzicht auf das Anlegen neuer sowie auf die Reaktivierung bestehender Drainagen
  • Verzicht auf die Ausbringung von Düngemitteln jeglicher Art

Die Einhaltung der Verpflichtungen wird jedes Jahr auf 5% der Prämienflächen kontrolliert.

Bewirtschaftungsempfehlungen

Um zu gewährleisten, dass die Zulassungsvoraussetzungen erhalten bleiben, ist es entscheidend, die an die Gewährung der Prämie gekoppelten Verpflichtungen einzuhalten.

Besonders im Fall von Mooren kann ein vermehrtes Betreten der Feuchtflächen sowie die Lagerung von Materialien die Vegetation stören.

Veränderungen im Wasserhaushalt umliegender Flächen können sich negativ auf die Prämienflächen auswirken, wenn sie deren Wasserhaushalt beeinflussen bzw. die Wasserqualität verschlechtern.

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