Energiebonus
Mit Energiebonus ist die Strategie des Landes Südtirol gemeint, Energieeinsparung mit zusätzlich verwirklichbarem Bauvolumen – dem sogenannten Energiebonus – zu entgelten. Ziel ist es, damit den Pro-Kopf-Energieverbrauch in Südtirol durch Optimierung des Baubestandes kontinuierlich zu senken.
Energiebonus: Informationen
Systematisch sind darin die Entwicklung und Abfolge der Gesetzesbestimmungen und Richtlinienbeschlüsse der Landesregierung zum Energiebonus und die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung erfasst. Auch die wesentlichen Neuerungen des "Energiebonus 2022-2026" werden im Detail erläutert.
Der Band ist von Horand Ingo Maier, Direktor vom Verwaltungsamt für Raum und Landschaft, in Zusammenarbeit mit Johanna Ebner, herausgegeben.
Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275, und Energiebonus
DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS, vom 18. März 2025, Nr. 6
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Änderung des Dekrets des Landeshauptmanns vom 20. April 2020, Nr. 16
DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 7. Februar 2022, Nr. 4
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2/2022 - Inanspruchnahme des Energiebonus im Zeitraum 2022 - 2026
Rundschreiben der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Nr. 2/2022 (17.03.2022).
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