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Energiebonus

Mit Energiebonus ist die Strategie des Landes Südtirol gemeint, Energieeinsparung mit zusätzlich verwirklichbarem Bauvolumen – dem sogenannten Energiebonus – zu entgelten. Ziel ist es, damit den Pro-Kopf-Energieverbrauch in Südtirol durch Optimierung des Baubestandes kontinuierlich zu senken.

Energiebonus: Informationen

Systematisch sind darin die Entwicklung und Abfolge der Gesetzesbestimmungen und Richtlinienbeschlüsse der Landesregierung zum Energiebonus und die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung erfasst. Auch die wesentlichen Neuerungen des "Energiebonus 2022-2026" werden im Detail erläutert.

Der Band ist von Horand Ingo Maier, Direktor vom Verwaltungsamt für Raum und Landschaft, in Zusammenarbeit mit Johanna Ebner, herausgegeben.


Energiebonus
Raum und Landschaft

Energiebonus

Rechtlicher Rahmen (Stand: 15. März 2022)

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Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2024/1275, und Energiebonus
Durchführungsbestimmungen LG 9/2018, Rechtliche Grundlagen

Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275, und Energiebonus

DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS, vom 18. März 2025, Nr. 6

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Änderung des Dekrets des Landeshauptmanns vom 20. April 2020, Nr. 16
Durchführungsbestimmungen LG 9/2018

Änderung des Dekrets des Landeshauptmanns vom 20. April 2020, Nr. 16

DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 7. Februar 2022, Nr. 4

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2/2022 - Inanspruchnahme des Energiebonus im Zeitraum 2022 - 2026
Rundschreiben

2/2022 - Inanspruchnahme des Energiebonus im Zeitraum 2022 - 2026

Rundschreiben der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Nr. 2/2022 (17.03.2022).

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