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Bestockte artenreiche Wiesen

Gemähte bestockte Wiese im Landschaftsschutzgebiet Felixer Bergwiesen, Unsere Liebe Frau im Walde - St. Felix (Archiv Amt für Natur, Foto Martin Mair, 2013)
Gemähte bestockte Wiese im Landschaftsschutzgebiet Felixer Bergwiesen, Unsere Liebe Frau im Walde - St. Felix (Archiv Amt für Natur, Foto Martin Mair, 2013)

Definition

Die vor allem mit Lärchen bestockten Wiesen sind vom Menschen geschaffene Lebensräume, wobei einstige Wälder selektiv ausgelichtet und nur die Lärchen, oder seltener Laubgehölze, stehengelassen wurden. Dies ermöglicht eine Doppelnutzung der Flächen sowohl als Brennholzquelle als auch als Mähwiese.

Die Bäume in den Wiesen erhöhen die strukturelle Vielfalt des Lebensraumes der artenreichen, mehr oder weniger mageren Wiesen und tragen so zu einer Erhöhung der Gesamtbiodiversität bei.

mit Lärchen bestockte Wiese im Fischleintal, Sexten (Archiv Amt für Natur, Foto Sepp Hackhofer)
mit Lärchen bestockte Wiese im Fischleintal, Sexten (Archiv Amt für Natur, Foto Sepp Hackhofer)

Ziel

Die bestockten Wiesen sind charakteristische Elemente der traditionellen Kulturlandschaft von hohem ästhetischem und landschaftlichem Wert, welche durch Rationalisierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft gefährdet sind.

Um die Biodiversität der typischen artenreichen Lärchenwiesen zu fördern ist es notwendig, den Baumbestand zu erhalten, die Wiesen zu mähen und die heruntergefallenen Äste zu entfernen sowie Planierungen zu vermeiden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Verzicht auf Düngung.

Zugangsvoraussetzungen

Die Fläche muss den Charakter einer Magerwiese oder einer artenreichen Bergwiese aufweisen. Die Fläche muss außerdem mit Lärchen oder Laubgehölzen bestockt sein mit einer Mindestüberschirmung von 10%.

Die prämienberechtigte Fläche wird vor dem Erstansuchen festgestellt; der Begünstigte muss aber dafür sorgen, dass die Wiesenflächen, für welche die Prämie beantragt wird, den Charakter einer Magerwiese oder einer artenreichen Bergwiese für mindestens 5 Jahre beibehalten und dass der Baumbestand die erforderliche Zusammensetzung und Deckung aufweist.

Die Zugangsvoraussetzungen werden jährlich auf 5% der Prämienflächen kontrolliert.

Lärchenwiese im Herbst am Tschaufen, Mölten (Archiv Amt für Natur, Foto Martin Mair, 2018)
Lärchenwiese im Herbst am Tschaufen, Mölten (Archiv Amt für Natur, Foto Martin Mair, 2018)

Verpflichtungen

  • Verzicht auf Erdbewegungen und auf jeglichen sonstigen Eingriff*
  • Verzicht auf die Ausbringung von Düngemitteln jeglicher Art
  • Mahd mindestens alle 2 Jahre mit Abtransport des Mähgutes
  • Räumung der heruntergefallenen Äste und Entfernen von Bäumen und Sträuchern außer von Lärchen und heimischen Laubbäumen

*Ausnahmen sind in Absprache mit der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung und in Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen möglich.

Die Einhaltung der Verpflichtungen wird jedes Jahr auf 5% der Prämienflächen kontrolliert.

Bewirtschaftungsempfehlungen

Um zu gewährleisten, dass die Wiese den Charakter einer Magerwiese oder einer artenreichen Bergwiese beibehält, ist es entscheidend, die an die Gewährung der Prämie gekoppelten Verpflichtungen einzuhalten.

Zudem muss auf eine Beweidung im Frühling und Frühsommer verzichtet werden, da diese die typischen Weidearten fördert und die sensiblen Wiesenarten verdrängt. Lediglich eine extensive Nachweide ab Ende August kann toleriert werden, da sie den Charakter der Wiesenbestände nicht wesentlich beeinträchtigt.

Das Abschneiden der unteren Äste der Lärchen beeinträchtigt das Landschaftsbild und die ökologische Funktion der Bäume stark und ist zu vermeiden.

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