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Erhaltungsmaßnahmen

Die Umsetzung spezifischer Erhaltungsmaßnahmen gilt als Voraussetzung, um Tiere, Pflanzen und Lebensräume langfristig zu erhalten.

Die Europäische Union hat Richtlinien erlassen, um die Natur und die Artenvielfalt zu schützen. Alle EU-Länder, also auch Italien und Südtirol, müssen dafür sorgen, dass Tiere und Pflanzen sowie Lebensräume erhalten bleiben.

Italien hat die Richtlinien nicht immer richtig umgesetzt. So wurden zum Beispiel Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen für die Natura-2000-Gebiete nicht rechtzeitig festgelegt. Die EU hat daher 2015 ein Verfahren gegen Italien eingeleitet. Demnach müssen die Regionen Erhaltungsmaßnahmen definieren und genehmigen. Die zuständigen Behörden in Südtirol sind dieser Anforderung nachgegangen. Die Landesregierung genehmigte im Jahr 2016 die ausgearbeiteten Erhaltungsziele und -maßnahmen. 2018 bemängelte die Europäische Kommission, dass "Ziele und Maßnahmen oft zu ungenau und zu wenig konkret waren. Es fehlten klare Vorgaben, wie die Maßnahmen umzusetzen sind".

Italien musste daraufhin die Ziele und Maßnahmen überarbeiten und genauer beschreiben. Dazu gehörte genau zu untersuchen, 

  • wie es den Tieren und Pflanzen geht,
  • welche Gefahren bestehen und
  • was konkret getan werden muss, damit Tiere, Pflanzen und Lebensräume erhalten bleiben.

Mit Beschluss vom 19. Dezember 2025 wurden die überarbeiteten Ziele und Maßnahmen von der Landesregierung genehmigt und können auf der Internetseite Natura-2000-Gebiete abgerufen werden.

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Letzte Aktualisierung: 13/01/2026