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Bestockte Fettwiesen

Lärchenwiesen in Jenesien (Archiv Amt für Natur, Foto Largarioli Gabriella, 2012)
Lärchenwiesen in Jenesien (Archiv Amt für Natur, Foto Largarioli Gabriella, 2012)

Definition

Die vor allem mit Lärchen bestockten Wiesen sind vom Menschen geschaffene Lebensräume, wobei einstige Wälder selektiv ausgelichtet und nur die Lärchen, oder seltener Laubgehölze, stehengelassen wurden. Dies ermöglicht eine Doppelnutzung der Flächen sowohl als Brennholzquelle als auch als Mähwiese. Die Bäume erhöhen vor allem den landschaftlichen Wert dieser relativ intensiv genutzten Wiesenflächen.

Ziel

Die bestockten Wiesen sind charakteristische Elemente der traditionellen Kulturlandschaft von hohem ästhetischem und landschaftlichem Wert, welche durch Rationalisierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft gefährdet sind.

Um die landschaftliche Attraktivität der intensiver bewirtschafteten Lärchenwiesen zu fördern ist es notwendig, den Baumbestand zu erhalten, auf starke Düngung zu verzichten und insbesondere Planierungen zu vermeiden.

Winterlandschaft einer mit Lärchen bestockten Wiese am Salten (Archiv Amt für Natur, Foto Martin Mair, 2008)
Winterlandschaft einer mit Lärchen bestockten Wiese am Salten (Archiv Amt für Natur, Foto Martin Mair, 2008)

Zugangsvoraussetzungen

Die Fläche muss mit Lärchen oder Laubgehölzen bestockt sein mit einer Mindestüberschirmung von 10%.

Die prämienberechtigte Fläche wird vor dem Erstansuchen festgestellt; der Begünstigte muss aber dafür sorgen, dass der Baumbestand auf den Flächen, für welche die Prämie beantragt wird, die erforderliche Zusammensetzung und Deckung für mindestens 5 Jahre beibehält.

Die Zugangsvoraussetzungen werden jährlich auf 5% der Prämienflächen kontrolliert.

Bestockte Fettwiese im Frühjahr, Langfennwiesen, Mölten (Archiv Amt für Natur, Foto Edith Bucher, 2010)
Bestockte Fettwiese im Frühjahr, Langfennwiesen, Mölten (Archiv Amt für Natur, Foto Edith Bucher, 2010)

Verpflichtungen

  • Jährliche Mahd mit Abtransport des Mähgutes
  • Düngung nur mit Mist; Verzicht auf Ausbringung von Mineraldüngern, organischen Düngern (Gülle und Jauche), Klärschlamm oder anderen Düngemitteln
  • Räumung der heruntergefallenen Äste und Entfernen von Bäumen und Sträuchern außer von Lärchen und heimischen Laubbäumen

Die Einhaltung der Verpflichtungen wird jedes Jahr auf 5% der Prämienflächen kontrolliert.

Bewirtschaftungsempfehlungen

Um zu gewährleisten, dass die Zulassungsvoraussetzungen erhalten bleiben, ist es entscheidend, die an die Gewährung der Prämie gekoppelten Verpflichtungen einzuhalten.

Das Abschneiden der unteren Äste der Lärchen beeinträchtigt das Landschaftsbild und die ökologische Funktion der Bäume stark und ist zu vermeiden.

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