Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft
Das strategische Planungsinstrument für die räumliche Entwicklung der Gemeinden
Das Gemeindeentwicklungsprogramm verfolgt das Ziel der langfristigen Beibehaltung einer hohen Lebensqualität der Bevölkerung bei gleichzeitig notwendiger Einschränkung des Verbrauchs von Boden und Ressourcen.
Das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (GProRL) ist vom LG Nr. 9/2018 vorgesehen, ist ein langfristiges Planungsinstrument und dient als „roter Faden“ der räumlichen Entwicklung der Gemeinden.
Das Entwicklungsprogramm muss mindestens zehn Jahre lang Gültigkeit haben.
Die Hauptziele
- die Lenkung der Entwicklung und Begrenzung des Boden- und Ressourcenverbrauchs
- der Erhaltung und die Entwicklung von Natur- und Kulturlandschaften
- die Förderung der sanften Mobilität
Von der Ausarbeitung bis zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms
Leitlinien und Tools für die Planung des Gemeindeentwicklungsprogramms
Auf dieser Seiten finden Sie aktuelle Leitlinien, Vorlagen und Planungshilfen für die Erstellung des Programms
Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms
Das Programm wird gemäß Artikel 53 des Landesgesetzes für Raum und Landschaft genehmigt
Finanzierung des Gemeindeentwicklungsprogramms
Hier finden Sie alle Informationen zur Finanzierung des Programms
Siedlungsplanung
Das primäre Ziel einer guten Siedlungsplanung ist die Einschränkung und ständige Überwachung des Bodenverbrauchs.
Mobilität und Erreichbarkeit
Der motorisierte Individualverkehr ist einer der Hauptverursacher von CO2-Emissionen und Lärm in Südtirol. Er trägt wesentlich zur Beeinträchtigung der Lebensqualität bei.
Wie weit ist die Ausarbeitung der Gemeindeentwicklungsprogramme?
Hier finden Sie den Stand der Ausarbeitung und die Unterlagen der Gemeindeentwicklungsprogramme
Bleiben Sie auf dem Laufenden
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