Artenreiche Bergwiesen
Definition
Artenreiche Bergwiesen sind extensiv bewirtschaftete Wiesen, die im Vergleich zu den Magerwiesen besser mit Nährstoffen versorgt sind.
Die normalerweise relativ späte Nutzung in Verbindung mit einer mäßigen Nährstoffversorgung ermöglicht es einer großen Vielfalt an Pflanzenarten, in diesen Wiesen zu gedeihen. Die Artenanzahl liegt zwischen 30 und 50 Pflanzenarten.
Ziel
Die artenreichen Bergwiesen sind durch Planierung, Kulturänderung, frühe Mahd, Erhöhung der Schnittfrequenz und erhöhte Düngung sowie - bei Nasswiesen - durch Entwässerung gefährdet.
Die Erhaltung der artenreichen Bergwiesen wird nur durch die Beibehaltung der traditionellen extensiven Nutzung (gezielter Einsatz einer mäßigen Düngung und reduzierte Schnittfrequenz) ermöglicht.
Zugangsvoraussetzungen
Die Fläche muss die floristische Zusammensetzung einer artenreichen Bergwiese aufweisen.
Die prämienberechtigte Fläche wird vor dem Erstansuchen festgestellt; der Begünstigte muss aber dafür sorgen, dass die Flächen, für welche die Prämie beantragt wird, den Charakter einer artenreichen Bergwiese für mindestens 5 Jahre beibehalten.
Die Zugangsvoraussetzungen werden jährlich auf 5% der Prämienflächen kontrolliert.
Verpflichtungen
- Verzicht auf Erdbewegungen und auf jeglichen sonstigen Eingriff*
- Düngung nur mit Mist und in einer Menge, die den günstigen Erhaltungszustand des Lebensraumes nicht verschlechtert; Verzicht auf Ausbringung von Mineraldüngern, organischen Düngern (Gülle und Jauche), Klärschlamm oder anderen Düngemitteln
- Mahd mindestens alle 2 Jahre mit Abtransport des Mähgutes
*Ausnahmen sind in Absprache mit der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung und in Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen möglich.
Die Einhaltung der Verpflichtungen wird jedes Jahr auf 5% der Prämienflächen kontrolliert.
Bewirtschaftungsempfehlungen
Um zu gewährleisten, dass die floristische Zusammensetzung der artenreichen Bergwiesen erhalten bleibt, ist es entscheidend, die an die Gewährung der Prämie gekoppelten Verpflichtungen einzuhalten.
Auf eine Beweidung im Frühling und Frühsommer muss verzichtet werden, da diese die typischen Weidearten fördert und die sensiblen Wiesenarten verdrängt. Lediglich eine extensive Nachweide ab Ende August kann toleriert werden, da sie den Charakter der Wiesenbestände nicht wesentlich beeinträchtigt.
Auch auf eine erhöhte Düngung muss verzichtet werden, da sie den Pflanzenbestand verändert. Es entstehen artenarme Fettwiesen oder, bei übertriebener Düngung, verunkrautete Bestände, in denen auch der Futterwert stark zurückgeht. Eine angemessene und bestandserhaltende Düngung von artenreichen Bergwiesen wird durch die Verwendung von gut verrottetem Stallmist in der Größenordnung von ca. 10 t/ha im Laufe von drei Jahren gewährleistet.