Natura 2000 Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Natura 2000 bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie, und die Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG (ehemals 79/409/EWG).
- Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie dient der Erhaltung der natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten zum Schutz seltener Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen der Richtlinie angeführt sind. Die Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) werden aufgrund deren Vorkommen ausgewiesen.
- Die Vogelschutzrichtlinie für die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten listet im Anhang I stark gefährdete Vogelarten auf. Um diese zu erhalten, müssen so genannte Besondere (Vogel)Schutzgebiete (BSG) ausgewiesen werden.
- Dekret des Präsidenten der Republik vom 8. September 1997, Nr. 357, in geltender Fassung
Durchführungsbestimmung zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Dekret des Präsidenten der Republik vom 12. März 2003, Nr. 120
Änderungen und Ergänzungen zum DPR vom 8. September 1997, Nr. 357, in geltender Fassung "Durchführungsbestimmung zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Dekret des Umweltministers vom 17. Oktober 2007, Nr. 184
Netzwerk Natura 2000 - Einheitliche Mindestkriterien für die Festlegung der Maßnahmen zur Erhaltung der Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und der Besonderen Schutzgebiete (BSG)
- Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6, in geltender Fassung (Art. 20, 21 und 22)
Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen - Beschluss der Landesregierung vom 28. Jänner 2008, Nr. 229
Erhaltungsmaßnahmen für die Vogelschutzgebiete (BSG) gemäß Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 (Vogelschutzrichtlinie) sowie gemäß Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie) - Beschluss der Landesregierung vom 28. Dezember 2021, Nr. 1153
Anpassung der Dokumentation laut staatlichen Richtlinien für die Verträglichkeitsprüfung in den Natura-2000-Gebieten - Beschluss der Landesregierung vom 28. Juni 2022, Nr. 467
Natura 2000 - Anwendung der staatlichen Leitlinien zur Verträglichkeitsprüfung (VIncA) - Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember 2025, Nr. 1115
Natura 2000: Genehmigung der Erhaltungsziele und der überarbeiteten Erhaltungsmaßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete (BEG)
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Letzte Aktualisierung: 13/01/2026