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Natura 2000 Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für Natura 2000 bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie, und die Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG (ehemals 79/409/EWG).

  • Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie dient der Erhaltung der natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten zum Schutz seltener Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen der Richtlinie angeführt sind. Die Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) werden aufgrund deren Vorkommen ausgewiesen.
  • Die Vogelschutzrichtlinie für die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten listet im Anhang I stark gefährdete Vogelarten auf. Um diese zu erhalten, müssen so genannte Besondere (Vogel)Schutzgebiete (BSG) ausgewiesen werden.

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Letzte Aktualisierung: 13/01/2026