Geschichte der Kandidatur
Die Geschichte der Kandidatur beginnt mit einer ersten Idee im Jahr 1997. Es dauerte 12 Jahre, bis die Dolomiten in die Liste des Welterbes aufgenommen wurden.
1997 - Aus einer Idee entstehen erste konkrete Schritte
Im Jahr 1997 startete der erste Versuch, die Dolomiten in die Welterbeliste der UNESCO einzutragen. Ausgehend von einem Vorschlag des zuständigen Ministeriums in Rom, befassten sich die Provinzen Belluno, Bozen und Trient mit dem Kandidaturprojekt. In Südtirol wurden die 22 betroffenen Gemeinden befragt: 20 befürworteten die Kandidatur, eine sprach sich mit Vorbehalt dafür aus, eine lehnte das Vorhaben ab. Die meisten Gemeinden knüpften ihre Zustimmung an die Bedingung, nur die bereits bestehenden Naturparks als Welterbegebiet vorzuschlagen. Die Landesregierung übernahm diesen Vorschlag und teilte ihn dem Ministerium mit. Dieser erste Vorstoß kam aber zum Erliegen, da die Vorstellungen der drei Provinzen hinsichtlich der Abgrenzung des Kandidaturgebiets zu unterschiedlich waren.
2004/2007 – Erste Kandidatur
Im Dezember 2004 wurde ein zweiter Anlauf gestartet. Diesmal gab es von Seiten des Kultur- und des Umweltministeriums klare Vorgaben für den Antrag, die Aussicht auf Erfolg versprachen.
Es wurden nur bereits geschützte Gebiete ausgewählt: Naturparks, Nationalparks und Natura-2000-Gebiete. In Südtirol wurden die Naturparks Drei Zinnen, Fanes-Sennes-Prags, Puez-Geisler, Schlern-Rosengarten und Trudner Horn vorgeschlagen. Projektpartner waren ab diesem Zeitpunkt die Provinzen Bozen, Trient, Belluno, Udine und Pordenone sowie das Kultur- und Umweltministerium in Rom.
Im September 2005 wurde der erste formelle Antrag eingereicht. Er umfasste 22 Teilgebiete und behandelte alle vier von der UNESCO für Weltnaturerbe festgelegten Kriterien.
Ein Experte der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resource, Internationale Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen) überprüfte 2006 im Auftrag der UNESCO vor Ort den Antrag.
Auf Grundlage des Gutachtes der IUCN vertagte das Welterbekomitee im Sommer 2007 auf seinem 31. Sitzung Treffen die definitive Beurteilung der Kandidatur. Das Welterbekomitee forderte in seiner Entscheidung 31 COM 8B.15 die Antragsteller auf, „die Kandidatur auf die ästhetischen, geologischen und insbesondere geomorphologischen Werte der Dolomiten neu auszurichten“, das Dossier entsprechend zu überarbeiten und eine kleinere Anzahl an Teilgebieten auszuwählen. Im Gutachten der IUCN geht klar das Potential der Dolomiten hervor, in die Welterbeliste der UNESCO eingetragen zu werden, aber auf Grundlage von nur zwei Kriterien: Kriterium vii – „Güter mit überragenden Naturerscheinungen oder mit Gebieten von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung“ und Kriterium viii – „Güter, die außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen“.
2008/2009 – Zweite Kandidatur
Der Antrag wurde daraufhin grundlegend überarbeitet. Der neue Antrag umfasste neun, auf fünf Provinzen (Belluno, Bozen, Pordenone, Trient und Udine) verteilte Berggruppen, die als „serielles Weltnaturerbe“ vorgeschlagen wurden. Für Südtirol wurden die Naturparks Drei Zinnen, Fanes-Sennes-Prags, Puez-Geisler, Schlern-Rosengarten, der Gebirgsstock Latemar und das Naturdenkmal Bletterbach ausgewählt.
Fast das gesamte kandidierte Gebiet war durch rechtliche Schutzinstrumente auf europäischer Ebene (Natura 2000), auf nationaler Ebene (ex Galasso, Nationalparks) oder auf regionaler Ebene bzw. Provinzebene (Regional- und Naturparks, Naturdenkmäler) bereits geschützt. Somit war eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Welterbeliste, welche selbst keine zusätzlichen Vinkulierungen mit sich bringt, erfüllt.
Im Februar 2008 wurde der überarbeitete Antrag eingereicht. Im September 2008 besuchten zwei Experten der IUCN die vorgeschlagenen Gebiete. Diese zeigten sich beeindruckt von der außergewöhnlichen Landschaft und den vielen geologischen Besonderheiten der Dolomiten. Alle Zweifel an den außergewöhnlichen landschaftlichen und geologischen Eigenschaften der Dolomiten waren somit ausgeräumt. Schwachpunkte waren hingegen der fehlende Nachweis für eine koordinierte Führung des Gebietes sowie die fehlende konkrete Beschreibung der Schutzkategorien, der Beteiligung der Interessensvertreter und einiger operativer Maßnahmen. Der Vorschlag der Provinzen gemeinsam eine Stiftung zu gründen wurde von den Experten begrüßt und als wichtigen Schritt für den Schutz und die Erhaltung der vorgeschlagenen Stätte bewertet.
Im Mai 2009 hinterlegte die IUCN ein positives Gutachten zum Antrag, das jedoch mit einigen Auflagen versehen war. Das Gutachten stufte die Dolomiten aus landschaftlicher, geomorphologischer und geologischer Sicht als weltweit einzigartig ein. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurde der Vorschlag zur Aufnahme in die Liste des Weltnaturerbes formuliert.
Die Entscheidung des Welterbekomitees und Aufnahme der Dolomiten
Damit waren die Weichen gestellt: Am 26. Juni 2009, beim 33. Treffen des Welterbekomitees in Sevilla (Spanien), wurden die Dolomiten in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Nach dem Bericht des Experten der IUCN Tim Badman, einem Beitrag des damaligen italienischen UNESCO-Botschafters Giuseppe Moscato und einer anschließenden Diskussion mit den Mitgliedern des Welterbekomitees wurde der Antrag Italiens mit den Auflagen der IUCN einstimmig angenommen.
Die italienische Delegation, bestehend aus der damaligen Umweltministerin Stefania Prestigiacomo und den Vertretern der fünf Provinzen, darunter der damalige Landesrat Michl Laimer, nahm mit großer Freude die hohe Auszeichnung entgegen.
Entscheidung des Welterbekomitees und Auflagen für die Aufnahme
Das Welterbekomitee hat mit dem Beschluss 33 COM 8B.6 vom 26. Juni 2009 auf seiner 33.Tagung in Sevilla die Dolomiten, Italien, auf Grundlage der natürlichen Kriterien (vii) und (viii) in die Liste des Welterbes aufgenommen und die folgende Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert verabschiedet:
„Die neun Teilgebiete des Welterbes Dolomiten bilden eine Serie einzigartiger Gebirgslandschaften von außergewöhnlicher Schönheit. Ihre beeindruckend senkrechten und bleichen Gipfel weisen eine weltweit außerordentliche Formenvielfalt auf. Diese Berge sind ferner für die Erdwissenschaften von internationaler Bedeutung. Die Anzahl und Ansammlung äußerst unterschiedlicher Karbonatformationen ist weltweit einzigartig. Die großartig aufgeschlossene Geologie ermöglicht einen Einblick in das Meeresleben der Trias, das sich nach dem größten jemals in der Erdgeschichte nachgewiesenen Artensterben entwickelt hat. Die erhabenen, monumentalen und farbenreichen Landschaften der Dolomiten haben seit jeher eine Vielzahl an Reisenden fasziniert und waren die Quelle zahlreicher wissenschaftlicher und künstlerischer Interpretationen.“
“Die Dolomiten gelten als eine der imposantesten Berglandschaften weltweit. Ihre besondere Schönheit ergibt sich aus einer Vielzahl eindrucksvoller vertikaler Formen wie Zinnen, Felsnadeln und Türmen, die im Kontrast mit horizontalen Flächen wie Felsvorsprüngen, Terrassen und Hochplateaus stehen und die sich abrupt über ausgedehnten Geröllablagerungen und sanften Hügeln erheben.
Die große Farbenvielfalt ergibt sich aus dem Kontrast zwischen den bleichen Felswänden und den darunter liegenden Wäldern und Wiesen. Die Berge bestehen aus von Schluchten durchzogenen Gipfeln; mancherorts stehen diese alleine da, mancherorts bilden sie Massive, die für atemberaubende Panoramen sorgen. Einige der hier vorhandenen Felswände ragen mehr als 1500 m in die Höhe und gehören zu den höchsten Kalksteinwänden der Welt. Die unverkennbare Szenerie der Dolomiten gilt als Archetypus der “Dolomiten-Landschaft” schlechthin. Geologen waren die ersten, die von der Schönheit dieser Bergmassive angelockt wurden. Ihre Schriften, Gemälde und Bilder unterstreichen die ästhetische Anziehungskraft dieser Berge.“
“Die Dolomiten sind unter dem Gesichtspunkt der Geomorphologie von internationaler Bedeutung, weil sie als klassische Stätte für die Gebirgsentstehung in Dolomitgebieten gelten. Das gesamte Gebiet weist eine große Vielfalt an Landschaftsformen auf, die das Produkt von Verwitterung, Tektonik und Vergletscherung sind. Die Anzahl und Konzentration unterschiedlichster Kalksteinformationen, zu denen Türme, Zinnen und einige der weltweit höchsten Felswände gehören, sind einzigartig im globalen Kontext. Von internationaler Bedeutung sind auch die geologischen Werte, vor allem die mesozoischen Karbonatplattformen bzw. fossilen Riff-Atolle, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung von Rifforganismen nach der Perm-Trias-Grenze und die Erhaltung der Geometrien zwischen Riffbauten und der sie umgebenden, tiefen Meeresbecken. Darüber hinaus befinden sich in den Dolomiten auch wichtige Abschnitte der Trias, deren Bedeutung international anerkannt ist. Die wissenschaftliche Bedeutung der Stätte belegen weiters die lange Geschichte ihrer Erforschung und ihre Anerkennung auf internationaler Ebene. Zusammengenommen begründen die geomorphologischen und geologischen Werte eine Naturstätte von globaler Bedeutung.”
“Die neun Teilgebiete, welche die Stätte bilden, umfassen alle Gebiete, die für die Erhaltung der der Stätte erforderlich sind, sowie alle oder den größten Teil der aus Sicht der Erdwissenschaften zentralen, verwandten und voneinander abhängenden Elemente in ihrem natürlichen Gefüge. Zur Naturstätte gehören auch Teile eines Nationalparks, verschiedene Naturparks und Natura-2000-Gebiete sowie ein Naturdenkmal. Für jedes einzelne Teilgebiet wurde eine Pufferzone eingerichtet, um es vor den Gefahren außerhalb seiner Grenzen zu schützen. Die natürlichen Landschaften und Prozesse, die erforderlich sind, um die Werte der Naturstätte zu erhalten und deren Unversehrtheit zu gewährleisten, befinden sich in einem guten Erhaltungszustand und sind frei von jeglicher Entwicklung“.
„Als serielles Gut erfordern die Dolomiten ein interprovinzielles Abkommen für die Führung. Dieses ist mit angemessenen Mitteln auszustatten, um zu gewährleisten, dass die fünf Provinzen mit ihren zur Welterbestätte gehörenden Gebieten über ein gemeinsames Führungssystem, eine gemeinsame Führungsstrategie und ein auf die gesamte Stätte bezogenes Monitoring- und Berichtssystem miteinander vernetzt sind. Für die Stätte und seine Pufferzone sind außerdem gemeinsame Politiken und Programme für die Präsentation der Stätte und für die Gestaltung der allgemeinen Nutzung erforderlich. Die Stätte ist im Hinblick auf den touristischen Druck und die damit verbundene touristische Infrastruktur zu schützen. Jedes der zum seriellen Gut gehörenden Gebiete benötigt seinen eigenen spezifischen Managementplan, der das Management nicht nur der Bodennutzung, sondern auch der menschlichen Aktivitäten sicherstellt. Ziel ist es, die Werte der Stätte zu erhalten und insbesondere die Qualität der Landschaften und der natürlichen Prozesse zu bewahren, einschließlich der großen Gebiete, die noch einen Wildnischarakter haben. Stark frequentierte Bereiche müssen so organisiert werden, dass die Besucherzahlen und die Aktivitäten innerhalb der Grenzen der Kapazität des Gutes bleiben, sowohl im Hinblick auf den Schutz seiner Werte als auch auf diejenigen, die es besuchen. Darüber hinaus sind eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung sowie die Abstimmung zwischen den verschiedenen Arbeitsteams der einzelnen Teilgebiete der Stätte unerlässlich.“
Das Welterbekomitee “stellt fest, die Entscheidung, das Gut einzutragen unter der Voraussetzung zu treffen, dass der Vertragsstaat den folgenden Forderungen des Komitees zustimmt, die bis zur 35. Sitzung des Komitees im Jahr 2011 erfüllt werden müssen, um die Anforderungen der Operativen Leitlinien in vollem Umfang zu erfüllen:
a) dass die geplante interprovinzielle Stiftung "Dolomiti - Dolomiten - Dolomitis - Dolomites UNESCO" nach der Eintragung des Gutes gegründet und mit dem vom Mitgliedstaat angegebenen Budget ausgestattet wird.
b) dass die Gemeinsame Führungsstrategie, die auf Maßnahmen ausgerichtet und auf das gesamte serielle Gut anzuwenden ist, unter Beteiligung aller Interessensvertreter erarbeitet wird und dass sie Folgendes festlegt:
- (i) die Vereinbarungen zur effizienten Führung des Guts;
- (ii)die operative Führungsmaßnahmen zu spezifischen Schlüsselthemen, welche das als Welterbe kandidierte Gut betreffen und den Kriterien, gemäß derer es aufgenommen wurde;
- (iii) das Monitoring und die Berichterstattung über den Erhaltungszustand des Guts insgesamt und die Effizienz der Führung;
- (iv) konkrete Möglichkeiten zum Erreichen finanzieller Nachhaltigkeit für die Erhaltung und Führung des Guts.
c) dass die einzelnen Managementpläne für jedes Teilgebiet fertiggestellt werden, um die effektive Führung des seriellen Guts sowie die lokale Umsetzung der Erhaltung und angemessenen Nutzung der betreffenden Teilgebiete zu gewährleisten.
d) dass eine Gemeinsame Strategie für den Tourismus und die Nutzung seitens der Besucher bezogen auf das gesamte Welterbegebiet inklusive Pufferzonen ausgearbeitet wird, wobei auch das umliegende Gebiet angemessen zu berücksichtigen ist, um notwendige Maßnahmen für die Erhaltung des außergewöhnlichen universellen Werts und der Integrität des Guts aufgrund der nach der Aufnahme zu erwartenden erhöhten Besucherzahlen bewerten zu können.
Diese Strategie hat das Ziel, die Besucherzahl in Gebieten, deren Kapazität fast oder bereits erschöpft ist, zu steuern, die Intensivierung der Infrastrukturen oder die unangemessene Nutzung, die sich negativ auf die Werte des Guts auswirken könnten, zu untersagen, und ein effizientes touristisches Angebot zu gewährleisten, das mit der langfristigen Erhaltung des Guts vereinbar ist.“