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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Gesetz "Raum und Landschaft", zum Naturschutzgesetz und zu weiteren Bestimmungen und Verordnungen im Bereich der Raumordnung und des Natur- und Landschaftsschutzes.

Raumplanung

Raumplanung

Hier finden Sie Informationen zu den Grundlagen und Instrumenten der Raumplanung in Südtirol

Landschaftsplanung

Landschaftsplanung

Das zentrale Instrument des Landschaftsschutzes ist und bleibt die Landschaftsplanung, die auch bisher schon einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Natur und Kulturlandschaft geleistet hat.

Schutzgebiete

Schutzgebiete

Südtirols Schutzgebiete umfassen neben dem Nationalpark Stilfser Joch und den Naturparken zahlreiche Biotope und Naturdenkmäler. Es bieten sich viele Möglichkeiten „Natur zu erleben“.

Arten und Lebensräume

Arten und Lebensräume

Verbreitungsdaten zu Arten und Lebensräumen bilden die Grundlage für den amtlichen Naturschutz und dafür werden wissenschaftliche Studien und Erhebungen durchgeführt.

Natura 2000

Natura 2000

Ein europäisches Netzwerk von Schutzgebieten, um natürliche und naturnahe Lebensräume sowie wild lebende Tier- und Pflanzenarten und wild lebenden Vogelarten langfristig zu schützen und somit die Artenvielfalt zu erhalten.

UNESCO

UNESCO

Die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ist Bezugspunkt für die Führung der UNESCO-Anerkennungen in Südtirol.

Beiträge, Förderungen und Pflegeprämien

Beiträge, Förderungen und Pflegeprämien

Die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung gewährt Beiträge für die Erhaltung und Aufwertung traditioneller Kulturlandschaften.

LARIS - Landeskartografie

LARIS - Landeskartografie

Im Landschafts- und Rauminformationssystem (LARIS) finden Sie alle nützlichen Informationen zu den Produkten und Projekten des Landeskartographischen Dienstes sowie zu den Online-WebGIS-Diensten der Autonomen Provinz Bozen.

Im Blickpunkt

Landesstrategieplan

Landesstrategieplan

Der Landesstrategieplan (LSP) ist das strategische Planungsinstrument, welches vom Landesgesetz für Raum und Landschaft eingeführt wurde.

newPlan Raumpläne

newPlan Raumpläne

newPlan Raumpläne ist für die Veröffentlichung der Daten zuständig. Alle von newPlan verwalteten Pläne können hier abgerufen, eingesehen und ausgedruckt werden.

Landesbeirat für Baukultur und Landschaft

Landesbeirat für Baukultur und Landschaft

Die Landschaft Südtirols verändert sich ständig. Dies kann mit Umsicht aber auch mutig erfolgen, solange die Quantität gegenüber der Qualität nicht überhandnimmt.

Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren

Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren

Was ist zu beachten? Siehe die Informationsbroschüre und die Änderungen des Dekrets.

Änderung der Durchführungsverordnung über die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Dekret des Landeshauptmanns vom 17. Juli 2025, Nr. 18.

Zum Text
Workshop Gestalte Zukunft mit (Foto: ASP/Tiberio Sorvillo).

Weiterbildung

Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu Kursen, Webinaren, Konferenzen, Workshops und anderen Weiterbildungsveranstaltungen.

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News

Gemeinsam unterwegs: 15 Jugendliche erkundeten bei der Initiative Jugend auf dem Gipfel den Naturpark Texelgruppe. Dabei standen Naturerlebnis, Bewegung und der Austausch in der Gruppe im Mittelpunkt. (Foto: Amt für Natur/Bereich Natur- und Umweltbildung)
Umwelt, Natur, Klima und Energie

Jugend erlebt Natur am Gipfel

15 Jugendliche entdecken bei Aktion "Jugend auf dem Gipfel" die Texelgruppe – Natur, Bewegung und Gemeinschaft im Mittelpunkt – Aktion zum 50‑jährigen Bestehen des Naturparks

21.07.2026, 13:16

Der Turbinenraum des Kraftwerks Wiesen Pfitsch: Die Landesregierung hat die Umweltgelder aus dem Wasserkraftwerk Wiesen-Pfitsch für die Jahre bis 2028 aufgeteilt. Rund 1,39 Millionen Euro fließen in Umweltprojekte vor Ort. (Foto: LPA/Alperia)
Umwelt, Natur, Klima und Energie

Mehr Geld für Umweltprojekte in Pfitsch

Landesregierung beschließt Aufteilung der Umweltgelder fürs Wasserkraftwerk Wiesen‑Pfitsch - Rund 1,39 Millionen Euro fließen von 2026 bis 2028 in konkrete Maßnahmen vor Ort

21.07.2026, 09:49

Eine der am heutigen 20. Juli erlassenen Maßnahmen besagt, dass das Bewässern von privaten, öffentlichen oder touristisch genutzten Grünflächen auf das Notwendigste einzuschränken und zwischen 8 und 19 Uhr jedenfalls untersagt ist.  Weiters darf die Bewässerung nur im Abstand von mindestens 3 Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erfolgen. Bewässerungsautomaten sind entsprechend umzuplanen. (Foto: www.pexels.com - Das Foto darf nur im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden)
Landesregierung und Gesetzgebung Umwelt, Natur, Klima und Energie Gemeinden und öffentliche Körperschaften Bevölkerungsschutz

Wasserknappheit: Land legt Maßnahmenpaket fest

Landeshauptmann Kompatscher unterzeichnet nach Bewertung durch das Wassernotstandskomitee Dekret - Ab sofort gelten besondere Regeln im privaten, öffentlichen und landwirtschaftlichen Bereich

20.07.2026, 09:30

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Letzte Aktualisierung: 21/07/2026