Genehmigung und Finanzierung des Programms
Die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms umfasst Sachbereiche, welche weitgehend eine übergemeindliche Behandlung erfordern.
Die Zusammenarbeit
Deshalb ist die Zusammenarbeit von mehreren Gemeinden vorzuziehen und zu fördern.
Das Ziel einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit besteht darin, die räumliche Entwicklung in den ausgewählten Sachbereichen im gesamten betroffenen Gebiet abzustimmen, um dadurch einen Mehrwert für das Gebiet zu erzielen.
Aus diesen Gründen wurde beschlossen die Gemeinden, die das Gemeindeentwicklungsprogramm gemeinsam ausarbeiten, mit einer Finanzierung zu unterstützen.
Für die Gewährung der Finanzierung für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit ist die Regelung der "Zusatzvereinbarung für die Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit in der Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms" zu beachten.
Die für das Ansuchen um Finanzierung notwendigen Informationen und Formulare finden Sie im Bürgernetz: Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft (GProRL).
Genaue Informationen zur Finanzierung des Programms
In den folgenden Dokumenten finden Sie genaue Anleitungen zum Erhalt der Finanzierung des Programms.
Neu seit Juli 2025: Die Frist von 36 Monaten für die Einleitung des Verfahrens zur Genehmigung des GProRL ist aufgehoben. Dies gilt auch für Beiträge, die bereits gewährt bzw. angesucht worden sind.
Es ist eine neue Einreichfrist für die Ansuchen zur Beitragsgewährung eingeführt: Die Ansuchen müssen innerhalb 30. Juni 2026 eingereicht werden.
- Zusatzvereinbarung Gemeindenfinanzierung 2025 - neue Frist
- Zusatzvereinbarung Gemeindenfinanzierung 2022 - alle Gemeinden
- Zusatzvereinbarung Gemeindenfinanzierung 2022 - Pilotgemeinden
- Rundschreiben zur Finanzierung des Gemeindeentwicklungsprogramms
- Vorlage Vereinbarung BGR
- Vorlage Vereinbarung Zusammenarbeit
- Vorlage Zusammenarbeit GRB