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Mineralwasserkonzessionen: Neuregelung durch Sammelgesetz

12.05.2025, 10:00

Entwurf zum Sammelgesetz sieht unter anderem Bestimmungen zu den Mineralwasserkonzessionen und deren Erneuerung vor

Der Entwurf zum Sammelgesetz regelt auch die Vergabe der Mineralwasserkonzessionen neu. (Foto: Pixabay - Das Bild darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden)
Der Entwurf zum Sammelgesetz regelt auch die Vergabe der Mineralwasserkonzessionen neu. (Foto: Pixabay - Das Bild darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden)

BOZEN (LPA). Der kürzlich von der Landesregierung gutgeheißene Sammelgesetzentwurf regelt auch die Vergabe der Mineralwasserkonzessionen neu. Diese ist im Landesgesetz 7/2005 "Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer" festgelegt und soll angepasst werden.

Die Mineralwasservorkommen auf Südtiroler Gebiet gehören zum unverfügbaren Vermögen des Landes Südtirol. Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz betreut die Vergabe der Konzessionen für das Abfüllen von Mineralwasser. Die entsprechenden Konzessionen werden nach ihrem Verfall neu ausgeschrieben; der scheidende Konzessionär muss spätestens zweieinhalb Jahre vor Ablauf der Konzession beim Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung sein Interesse an der Erneuerung bekunden. Ist dies nicht der Fall, wird die Konzession von Amts wegen ausgeschrieben. Spätestens eineinhalb Jahre vorher muss der scheidende Konzessionär einen Abschlussbericht vorlegen und Interessenten sowie dem Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung Zugang zu Betriebsunterlagen und Anlagen gewähren. 

Neue Konzessionen werden auf Grundlage der Ausschreibungsziele vergeben. "Ziel ist eine umweltschonende Nutzung der Ressource Wasser im Sinne des öffentlichen Interesses, eine Steigerung der Abfüllmenge, eine bessere und weiträumigere Vermarktung der Ressource Mineralwasser und die Bereitstellung von Ausgleichszahlungen für die Gemeinden", erklärt der Landesrat für Umwelt, Natur und Klimaschutz Peter Brunner.

Die Ausgleichszahlungen sind zusätzlich zur Konzessionsgebühr zu entrichten und sollen dazu dienen, die Umweltqualität in den von den Mineralwasserquellen, den Transportleitungen und Abfüllanlagen betroffenen Gemeinden zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Bis zur Vergabe einer neuen Konzession führt der scheidende Konzessionär die Anlage weiter und muss bis zur Übernahme durch den neuen Konzessionär auch sämtliche Gebühren und Umweltgelder entrichten.

mpi

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