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Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms

Das Programm wird laut Art. 53 des Landesgesetztes für Raum und Landschaft genehmigt

Wichtige Informationen zur Genehmigung

  • Die Siedlungsgebiete im Programm werden in Newplan veröffentlicht. Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens müssen die Siedlungsgebiete in das NewPlan Frontend-Portal hochgeladen werden. Die Validierungs-ID ist im Einleitungsbeschluss anzugeben.
  • Veröffentlichung und Stellungnahmen: Das Programm wird 30 Tage im Bürgernetz und an der Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht. In diesem Zeitraum haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. Der Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung (SUP), Teil des Programms, wird für 60 Tage veröffentlicht. Der Einfachheit halber wird empfohlen die ganze Dokumentation des Programms für 60 Tage zu veröffentlichen. Der Gemeinderat muss in seinem Genehmigungsbeschluss auf die eingegangenen Anmerkungen mit Begründung eingehen.

Genehmigungsverfahren

  1. Ausarbeitung der Planungsdokumentation und des Umweltberichts
  2. Abhaltung von paritizipativen Veranstaltungen 
  3. Koordinierungssitzung mit den Landesämtern (Anfrage beim Amt für Landschafts- und Gemeindeplanung)
  4. Gutachten der Gemeindekommission für Raum und Landschaft & Entscheidung der zuständigen Behörde (zB) zur Vollständigkeit des Umweltberichts
  5. NewPlan Upload der Siedlungsgebiete
  6. Einleitung: Beschluss des Gemeinrates
  7. Veröffentlichung des Programms & Umweltberichts an Amtstafel und Bürgernetz (60 Tage)
  8. Gutachten der Landeskommission für Raum und Landschaft
  9. Gutachten der zB zu den Umweltauswirkungen und Stellungnahmen zum Umweltbericht
  10. Eventuelle Anpassung des Programms an die Gutachten der LKRL und der zB
  11. Definitiver Beschluss des Gemeinderates
  12. Genehmigung: Beschluss der Landesregierung
  13. Das genehmigte Programm wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am nächsten Tag in Kraft

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Letzte Aktualisierung: 20/07/2026